Zuverlässigkeit und schnelles Handeln sind beim Winterdienst gefragt. Wir beseitigen Rutschgefahren durch Streu- und Räumdienste. Unser Dienst beginnt früh morgens, noch bevor es zu Personen- oder Sachschaden kommen kann. Mit unserem Service verhindern Sie, dass Sie als Betriebs- und Grundstücksinhaber wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht haftbar gemacht werden. Wir kümmern uns um die Sicherheit auf Ihrem Grundstück!

Geben sie ihre Verantwortung in unsere Hände.

  • Winterdienst gemäß Stadtordnung
  • Schnee- und Eisglättebeseitigung

Ein Auszug aus der Satzung § 4 Reinigungspflicht der Anlieger:

(2) Auf den Gehwegen – wenn Gehwege nicht vorhanden sind, auf den Straßen – Ist eine für den Fußgängerverkehr ausreichend breite Bahn schneefrei zu halten oder die bestehende Glätte zu beseitigen. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Seit 2006 besteht die Möglichkeit, Rechnungen bis zu einer Höhe von 1200,00 € für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen. Sie sparen somit Geld und gewinnen Zeit.

Fragen Sie nach Ihrer persönlichen Hilfe. Wir gehen auf ihre Wünsche ein, wir beraten und betreuen sie umfassend, bis wir die Lösung gefunden haben, die ihren Wünschen entspricht.

Rufen Sie uns an unter:

0176 / 75 23 84 49

oder schreiben Sie uns eine Mail an info@kkdienstleistungen.com

Unsere Bürozeiten:

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